ANGEBOT über den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung „TLScontact (RU)“, eingetragen ins Staatliche Register nach dem Recht der Russischen Föderation, vertreten durch den Generaldirektor Tatiana Antseva, der auf der Grundlage der Satzung handelt, schlägt hiermit vor, mit jeder Person, die ein Visum für die Schweizerische Eidgenossenschaft beantragt und allen unten aufgeführten Bedingungen zustimmt, einen Vertrag über die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen abzuschließen.
Dieses Angebot ist ein Angebot der Gesellschaft mit beschränkter Haftung „TLScontact (RU)“ (im Folgenden als „Auftragnehmerin“, „TLScontact“ bezeichnet) zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags (im Folgenden als „Vertrag“ bezeichnet) für den Erhalt von Visaanträgen von Einzelpersonen unter den nachstehenden Bedingungen mit Personen, die sich zuvor auf der TLScontact -Website registriert haben und beabsichtigen, ein Visum von der Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Russland (im Folgenden als „Botschaft“ bezeichnet) zu erhalten.
Gemäß Absatz 2 Artikel 437 des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation gilt dieses Dokument als ein Angebot und, sofern die Person die nachstehenden Bedingungen akzeptiert, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Auftragnehmerin eingewilligt sowie sich auf der Website der Auftragnehmerin registriert hat, wird die das Angebot angenommene Person zum Kunden gemäß Absatz 3 Artikel 438 des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation (die Annahme des Angebots kommt dem Abschluss einer Vereinbarung über die im Angebot festgelegten Bedingungen gleich), was von den Vertragsparteien vorbehaltlos akzeptiert wird.
TLScontact ist eine juristische Person und hat Niederlassungen, die gemäß dem Gesetz der Russischen Föderation gegründet wurden und Dienstleistungen für die Entgegennahme und Bearbeitung von Visumanträgen und damit zusammenhängenden Dokumenten zum Zweck der Erteilung eines Visums für die Schweiz in der Russischen Föderation erbringen.
TLScontact hat nicht die Befugnis der Botschaft und trägt auch in keinem Fall die Verantwortung für Entscheidungen der Botschaft über die Erteilung oder Ablehnung eines Visums, die Dauer der Prüfung eines Visumsantrags.
1.1. Der vorliegende Vertrag regelt die Verhältnisse im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch TLScontact für Empfang und Bearbeitung von Visumanträgen und damit zusammenhängenden Dokumenten von Einzelpersonen oder deren Vertretern, die ein Visum von der Botschaft in Russland erhalten möchten (im Folgenden „Antragsteller/in“, „Antragsteller“).
1.2. Dieser Vertrag gilt auch für Registrierung auf der TLScontact -Webseite, Vereinbarung eines Termins im Visaantragszentrum, Einreichung eines Visumantrags und zugehöriger Dokumente, Zahlung der Servicegebühr und zusätzlicher Dienstleistungen, Erfassung biometrischer Daten von einer Person sowie Übermittlung aller von einer Person erhaltenen Informationen und Dokumente durch TLScontact an die Botschaft, für Rückgabe des Reisepasses an die Person nach der Prüfung des Visumantrags durch die Botschaft.
1.3. Dieser Vertrag gilt nur für Dienstleistungen, deren Auftragnehmer direkt TLScontact ist, und regelt nicht die Verhältnisse, welche mit der Zahlung und/oder Rückerstattung der Visagebühr, deren Empfänger die Botschaft ist, verbunden sind.
1.4. Dieser Vertrag regelt auch zusätzliche Dienstleistungen, die TLScontact auf der Grundlage eines zusätzlichen Antrags der Einzelperson entgeltlich erbringt.
2.1. Zum Zwecke des Abschlusses dieses Vertrags und der anschließenden Erbringung von Dienstleistungen für den/die Antragsteller/in durch TLScontact muss der/die Antragsteller/in die Beantragungsweise wählen – durch persönlichen Besuch des Visaantragszentrums, persönlichen Besuch der Schweizer Botschaft oder durch postalische Beantragung.
2.2. Um die Services bei einem persönlichen Besuch des Visaantragszentrums bereitzustellen, muss der/die Antragsteller/in:
2.2.1. sich auf der TLScontact -Website registrieren und die Annahme der Bedingungen dieses Angebots bestätigen;
2.2.2. das Datum und die Uhrzeit für die Einreichung des Visumantrags und der dazugehörigen Dokumente im Visaantragszentrum auswählen;
2.2.3. alle erforderlichen Gebühren, auch für die ausgewählten Zusatzleistungen, an der Kasse des Visazentrums bezahlen.
2.3. Um einen Visumantrag per Post zu stellen, muss der/die Antragsteller/in:
2.3.1. sicherstellen, dass die postalishe Beantragung für ihn/sie verfügbar ist, weil er/sie von der Übergabe biometrischer Daten (Fingerabdrücke) befreit ist oder seine/ihre Fingerabdrücke in den letzten 59 Monaten von einem der Schengen-Mitgliedstaaten gesammelt wurden;
2.3.2. alle für die Beantragung eines Visums notwendigen Unterlagen vorbereiten;
2.3.3. sich auf der TLScontact -Website registrieren und die Annahme der Bedingungen dieses Angebots bestätigen;
2.3.4. eine Online-Bewerbung im TLScontact -System für alle Bewerber, deren Visumanträge per Post eingereicht werden, ausfüllen;
2.3.5. EMS Post-Erklärungsformulare ausfüllen und der Verarbeitung personenbezogener Daten zustimmen;
2.3.6. einen vollständigen Satz von Dokumenten für die Ausstellung eines Visums erstellen und den EMS Post kontaktieren, um die Organisation des Versands von Dokumenten an das Visazentrum zu regeln. Die Zahlung der Kosten für die Zustellung der Dokumente erfolgt direkt an den DHL-Kurierdienst.
2.3.7. Nach Prüfung des Visumantrags und Entscheidung über die Erteilung eines Visums oder die Verweigerung der Erteilung eines Visums wird der Pass an das Visazentrum zurückgesandt und per Kurier an die von dem/der Antragsteller/in angegebene Adresse geschickt.
2.4. Um ein Visum persönlich bei der Schweizerischen Botschaft zu beantragen:
2.4.1. Registrieren Sie sich auf der TLScontact -Webseite und bestätigen Sie die Annahme der Bedingungen dieses Angebots;
2.4.2. Wählen Sie das Datum und die Uhrzeit für die Einreichung eines Visumsantrags für ein Langzeitvisum (Typ D) in der Visaabteilung der Schweizerischen Botschaft in Moskau. Wenn Sie ein Kurzzeitvisum (Typ C) beantragen, kontaktieren Sie das TLScontact - Callcenter unter der auf dieser Webseite angegebenen Telefonnummer;
2.4.3. Drucken Sie die Terminbestätigung aus und besuchen Sie die Botschaft mit einem Satz der erforderlichen Dokumente. Wenn Sie den Termin bei der Botschaft verpassen, werden die Daten des/der Antragstellers/in automatisch gelöscht. Eine erneute Registrierung auf der Website ist erforderlich, um ein neues Datum und eine neue Uhrzeit für die Einreichung des Visumantrags zu vereinbaren.
2.5. Die Antragsteller sind auch berechtigt, zusätzliche Dienstleistungen zu bestellen. Die Bestellung der Dienstleistungen erfolgt bei der Vereinbarung des Datums und der Uhrzeit für die Einreichung des Visumantrags über ein Callcenter oder über den persönlichen Besuch des TLScontact -Visazentrums am Anmeldetag.
2.6. Zusätzliche Dienstleistungen können von dem/der Antragsteller/in im zur Einreichung ausgewählten TLScontact Visaantragszentrum oder online bezahlt werden, wenn dieses Zahlungsverfahren für solche Dienstleistungen verfügbar ist. Der/die Antragsteller/in ist nicht berechtigt, von TLScontact die Erbringung von Dienstleistungen zu verlangen, die von dem/der Antragsteller/in nicht vollständig bezahlt wurden.
2.7. Die Zahlung der Gebühren für die Einreichung des Visumantrags per Post kann online über den YooKassa-Zahlungsservice erfolgen. Um auf diese Weise bezahlen zu können, muss der/die Antragsteller/in eine Zahlungsaufforderung an die Postanschrift postal.ru.mow@tlscontact.comsenden. Anschließend wird ihm/ihr ein Antwortschreiben mit einem Link zur Zahlung gesendet.
2.8. Die Bestellung zusätzlicher Dienstleistungen garantiert nicht, dass ein Visum erteilt oder die Bearbeitungszeit des Visumantrags verkürzt wird. Die Liste der anzubietenden Zusatzleistungen ist auf der TLScontact- Website verfügbar.
2.9. Die Bestellung zusätzlicher Dienstleistungen ist nur möglich, wenn der/die Antragsteller/in mit diesem Angebot einverstanden ist und die daraus folgenden Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Registrierung auf der TLScontact - Webseite übernimmt.
2.10. TLScontact hat das Recht, den Auftrag des/der Antragstellers/in für zusätzliche Dienstleistungen abzulehnen, wenn der/die Antragsteller/in keine Verpflichtungen erfüllt, oder TLScontact nicht in der Lage ist, die ausgewählten Dienstleistungen zu erbringen. Wenn die ausgewählte Zusatzleistung vor ihrer Erbringung bezahlt wurde, wird das Geld vollständig zurückerstattet. In diesem Falle handelt es sich nicht um die Verwendung von fremdem Geld, und die in Artikel 395 des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation vorgesehenen Zinsen werden nicht erhoben.
2.11. TLScontact verpflichtet sich, den Visumantrag und die dazugehörigen Dokumente gemäß den von der Botschaft festgelegten Anforderungen und Verfahren zu prüfen.
2.12. Die Fristen für die Prüfung eines Visaantrags werden von der Botschaft in Abhängigkeit von der Jahreszeit, dem Typ des gewählten Visums, der Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Dokumente geregelt. Die Empfehlungen zu den Beantragungsfristen werden von der Botschaft festgelegt und können von der Botschaft einseitig geändert werden.
2.13. Der/die Antragsteller/in verpflichtet sich, die Übereinstimmung der Angaben und die Richtigkeit der im Visum angegebenen Daten selbst zu überprüfen, wenn dieses ihm/ihr erteilt wurde.
2.14. Der/die Antragsteller/in verpflichtet sich, TLScontact relevante und zuverlässige Daten für die Kontaktaufnahme mit dem/der Antragsteller/in zur Verfügung zu stellen, falls die Botschaft zusätzliche Informationen anfordert oder andere unvorhergesehene Umstände im Zusammenhang mit der Einreichung und/oder Prüfung des Visumantrags auftreten.
2.15. Der Antragsteller muss die Zugangskontrollregelungen im VAC einhalten. Der Antragsteller muss sich mit der Liste der verbotenen Gegenstände in der VAC vertraut machen. Der Antragsteller muss den Metalldetektor passieren, bevor er in das VAC eintritt. Wenn der Antragsteller Handgepäck, Tasche, Rucksack usw. mit sich führt, muss der Antragsteller auf Anfrage des Sicherheitspersonals seinen Inhalt nachweisen oder außerhalb des VAC lassen. Im Falle der Ablehnung des Antragstellers kann TLScontact auf die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden verzichten.
2.16. Der Antragsteller darf während des Aufenthalts im VAC keine elektronischen Geräte wie Telefone, Tablets und Laptops verwenden. Foto- und / oder Videoaufnahmen jeglicher Art sind im VAC verboten. Im Falle eines Verstoßes des Antragstellers gegen diesen Artikel kann TLScontact auf die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden verzichten.
2.17. Der Antragsteller darf während des Aufenthalts im VAC keine Lebensmittel und / oder alkoholischen und alkoholfreien Getränke zu sich nehmen, außer den von TLScontact zur Verfügung gestellten.
3.1. Die Visumantragsteller zahlen Visum- und Servicegebühren sowie zusätzliche Servicegebühren, wenn sie zusätzliche Dienstleistungen, die von TLScontact im Zusammenhang mit der Einreichung eines Visumantrags erbracht werden, gewählt haben. Die Botschaft bestimmt die Währung und die Höhe der Visa-, Servicegebühren und der Gebühren für den zusätzlichen Service. Wenn die Gebühren nicht in russischen Rubeln angegeben sind, legt die Botschaft den für die Zahlung in russischen Rubeln anzuwendenden Satz fest. Informationen zum jeweiligen Wechselkurs finden Sie auf der Webseiteoder in den TLScontact -Visaantragszentren, sie sind am Tag der Zahlung der oben genannten Gebühren relevant.
3.2. Visagebühr
3.2.1. Zur Erbringung von Dienstleistungen für die Entgegennahme und Bearbeitung von Visaanträgen nimmt TLScontact von den Antragstellern die Visagebühr in Empfang und überweist die angegebenen Beträge an die Botschaft. Die Visagebühr wird von allen Antragstellern für die Prüfung ihrer Visumanträge durch die Botschaft gezahlt. Der Empfänger der Visagebühr ist die Botschaft.
3.2.2. Die Höhe der Visagebühr wird durch den Visakodex und andere Bestimmungen des Schengener Übereinkommens geregelt.
3.2.3. Die aktuelle Höhe der Visagebühr wird auf der Webseite und in den TLScontact -Visaantragszentren veröffentlicht.
3.3. Servicegebühr
3.3.1. Die Informationen zur Höhe der Servicegebühr finden Sie im Visazentrum und auf der TLScontact Webseite Die Höhe der Servicegebühr ist am Zahlungstag gültig und kann sich in Zukunft ändern. Der/die Antragsteller/in verpflichtet sich, sich mit der Höhe der am Tag der Beantragung des Visums geltenden Servicegebühr vertraut zu machen.
3.3.2. Die Servicegebühr muss in voller Höhe bezahlt werden.
3.3.3. Die Höhe der Servicegebühr beinhaltet alle Steuern und Gebühren, die nach der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation erhoben werden.
3.4. Zusätzliche Servicegebühren (Bezahlung von Zusatzleistungen)
3.4.1. Die Bezahlung der von dem/der Antragsteller/in ausgewählten zusätzlichen Dienstleistungen erfolgt in der Höhe des Betrags, der im zwischen TLScontact und der Botschaft abgeschlossenen Vertrag vereinbart wurde. Die Kosten für zusätzliche Dienstleistungen umfassen alle Steuern und Gebühren, die nach der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation erhoben werden.
3.4.2. Die Liste und die Kosten für zusätzliche Dienstleistungen sind auf der Webseite und in den TLScontact -Visazentren verfügbar. Die Höhe der zusätzlichen Servicegebühren ist am Tag der Veröffentlichung auf der Webseiterelevant. In Zukunft können sich die Kosten für die Serviceleistungen ändern. Der/die Antragsteller/in verpflichtet sich, sich am Tag der Einreichung des Visumantrags mit den Kosten für zusätzliche Dienstleistungen vertraut zu machen.
3.5. Zahlung von Gebühren
3.5.1. Die Zahlung der Visa-, Servicegebühr sowie der zusätzlichen Servicegebühren kann in bar oder per Überweisung gemäß den Zahlungsbedingungen und –verfahren, die in den Abschnitten dieser Webseite für die entsprechenden Gebühren und/oder Dienstleistungen angegeben werden, erfolgen. Die Zahlung für Dienstleistungen kann auch online über den YooKassa-Zahlungsservice erfolgen, wenn der/die Antragsteller/in einen Visumantrag per Post einreicht.
3.5.2. Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt über den Authentifizierungsserver des Verarbeitungszentrums mit:
3.5.3. Zusätzliche Bankgebühren und Provisionen gehen zu Lasten des/der Antragstellers/in.
3.6. Rückerstattung von Gebühren
3.6.1. Die Rückerstattung der Visa-, Servicegebühr und der zusätzlichen Servicegebühren erfolgt nur dann, wenn der/die Antragsteller/in die angegebenen Gebühren tatsächlich entrichtet hat. Die Rückerstattung erfolgt auf die gleiche Weise wie die Zahlung der oben genannten Gebühren.
3.6.2. Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt eine Rückerstattung durch Überweisung des Betrags auf die Bankkarte, mit der der/die Käufer/in die Leistungen innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist bezahlt hat. Die genaue Frist für die Gutschrift auf dem Bankkonto des/der Käufers/in hängt von der Bank des Kartenherausgebers ab und ist als 30 (dreißig) Kalendertage vordefiniert.
3.6.3. In der Regel erfolgt keine Rückerstattung der Visagebühr. Die Visagebühr kann aufgrund einer individuellen Entscheidung der Botschaft in Bezug auf einen bestimmten Antragsteller erstattet werden. Die Visagebühr wird auch zurückerstattet, wenn der/die Antragsteller/in sich einseitig weigert, den Visumantrag bearbeiten und prüfen zu lassen, bis der Antrag tatsächlich an die Botschaft weitergeleitet und die gezahlte Visagebühr auf das Konto der Botschaft überwiesen wird.
3.6.4. Die Servicegebühr wird erstattet, wenn die Dienstleistung für den Erhalt und die Bearbeitung von Visumanträgen nicht erbracht wurde, oder wenn der/die Antragsteller/in den Nachweis erbracht hat, dass TLScontact die Dienstleistungen für den Erhalt und die Bearbeitung von Visumanträgen nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Die Dienstleistung gilt ab dem Zeitpunkt der vollständigen Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich biometrischer Daten, nach Einreichung eines Visumantrags beim TLScontact -Visaantragszentrum oder nach Eingang eines Dokumentensatzes, die per Post an TLScontact gesendet wurden, als vollständig erbracht.
3.6.5. Die Kosten für zusätzliche Gebühren werden erstattet, wenn der/die Antragsteller/in über den Nachweis für die nicht ordnungsgemäße Bereitstellung der zusätzlichen Dienste durch TLScontact verfügt, sowie wenn der/die Antragsteller/in die im Voraus bezahlten zusätzlichen Dienste nicht nutzt. Bei Ablehnung eines Visums werden die Kosten für zusätzliche Dienstleistungen aufgrund der Prüfung des Visumsantrags nicht zurückerstattet.
3.6.6. Die Rückerstattung der als Visa-, Service- oder zusätzliche Servicegebühren bezahlten Geldbeträge erfolgt auf der Grundlage einer von dem/der Antragsteller/in unterzeichneten schriftlichen Erklärung in den in diesem Vertrag festgelegten Fällen sowie in den in der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen.
4.1. TLScontact hat nicht die Befugnis der Botschaft, Entscheidungen über die Erteilung oder Ablehnung eines Visums aufgrund der Ergebnisse der Prüfung des Visumsantrags und der dazugehörigen Dokumente zu treffen. TLScontact haftet nicht für die Entscheidung der Botschaft.
4.2. TLScontact ist nicht verantwortlich für die Verzögerung bei der Prüfung des Visumsantrags oder bei der Entscheidung über die Erteilung des Visums oder die Visumverweigerung, die durch die Handlungen der Botschaft oder des/der Antragstellers/in selbst verursacht wird.
4.3. TLScontact ist nicht dafür verantwortlich, dass die Botschaft zusätzliche Informationen und/oder Dokumente anfordert, um eine Entscheidung über das Visum zu treffen.
4.4. TLScontact ist nicht dafür verantwortlich, dass die Erteilung eines Visums verweigert wird, da der/die Antragsteller/in falsche Informationen angegeben und/oder ungültige, beschädigte Dokumente einreicht hat.
4.5. TLScontact ist nicht dafür verantwortlich, dass die Erteilung eines Visums verweigert oder die Zeit für die Prüfung eines Visumsantrags verlängert wird, da der/die Antragsteller/in unter den angegebenen Kontaktinformationen nicht erreicht werden kann.
4.6. TLScontact erstattet dem/der Antragsteller/in keine Verluste bei den Transportkosten, die durch die Verlängerung der Bearbeitungszeit für einen Visumantrag oder Visumverweigerung verursacht wurden.
4.7. TLScontact erstattet den Antragstellern keine direkten oder indirekten Verluste, die durch einen längeren Zeitraum für die Prüfung eines Visumantrags oder durch Visumverweigerung verursacht wurden.
4.8. TLScontact haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung des Visumantrags, des Reisepasses und der dazugehörigen Dokumente, die sich im Besitz der Botschaft, des/der Antragstellers/in, seines/ihres Vertreters, der Post oder des Kurierdienstes befanden.
4.9. Bei Verlust oder Beschädigung des Reisepasses durch den von TLScontact für die Zustellung von Dokumenten an den/die Antragsteller/in verwendeten Kurierdienst zahlt dieser Dienst dem/der Antragsteller/in eine Entschädigung in Höhe von 15.000 (fünfzehntausend) Rubel.
4.10. Bei Verlust oder Beschädigung des Passes durch TLScontact erhält der/die Antragsteller/in eine Entschädigung in Höhe der am Tag des Verlustes oder der Beschädigung festgestellten staatlichen Gebühr für die Herstellung eines neuen Passes.
5.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des/der Antragstellers/in erfolgt zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen für Erhalt und Bearbeitung des Visumsantrags durch TLScontact auf der Grundlage des mit dem/der Antragsteller/in zu diesen Bedingungen geschlossenen Vertrags.
5.2. TLScontact fordert nur solche Menge personenbezogener Daten an, die für den in Absatz 6.1 angegebenen Zweck erforderlich ist.
5.3. TLScontact ergreift alle angemessenen und ausreichenden Maßnahmen, um den Schutz personenbezogener Daten und die Wahrnehmung der Rechte der Antragsteller als Subjekte personenbezogener Daten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zu gewährleisten.
5.4. Die Verarbeitung, Übermittlung, Schutz und Vernichtung personenbezogener Daten erfolgen gemäß der Vertraulichkeitsrichtlinie für personenbezogene Daten der Antragsteller und Nutzer der Webseitedie auf dieser TLScontact -Webseite veröffentlicht ist.
6.1. Der Inhalt der TLScontact -Webseite ist geistiges Eigentum der TLScontact und ihrer nahe stehende Personen. Diese Rechte sind durch Gesetze über geistiges Eigentum und Wettbewerbsschutz geschützt.
6.2. Das vollständige oder teilweise Kopieren und Veröffentlichung dieser Informationen ohne Angabe eines Links zur Quelle ist untersagt und stellt eine Verletzung der geistigen Rechte von TLScontact dar.
6.3. TLScontact hat auch geistige Eigentumsrechte an allen Fotos, Präsentationen, Schulungen, Designprojekten, Marken, Gebrauchsmustern, Farb- und Stillösungen, Computerprogrammen, Know-how, Erfindungen, Geschmacksmustern und anderem geistigen Eigentum, das TLScontact im geschäftlichen Verlauf, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen für die Antragsteller, nutzt. Die Nutzung aller oben genannten Objekte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TLScontact ist untersagt.
7.1. Der Abschluss, die Ausführung und die Beendigung dieses Vertrags unterliegen den geltenden Gesetzen der Russischen Föderation.
7.2. Die Vertragsparteien unternehmen jede Anstrengung, um die Streitigkeiten auf dem Verhandlungswege beizulegen.
7.3. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Auslegung, der Durchführung, der Änderung und der Kündigung dieses Vertrags werden an das Gericht der Russischen Föderation am Sitz von TLScontact verwiesen.
7.4. Der vorliegende Vertrag ist auf Russisch verfasst.
8.1. Der vorliegende Vertrag tritt am Tag der Annahme dieses Angebots durch den/die Antragsteller/in gemäß der Präambel zum Vertrag in Kraft und gilt, bis die Vertragsparteien ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachkommen.
8.2. TLScontact ist berechtigt, diesen Vertrag einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen. Die aktuelle Version dieses Angebots ist auf der offiziellen Webseite von TLScontact verfügbar. Alle Änderungen, Ausschlüsse, Ausnahmen oder Ergänzungen zu diesem Angebot werden ebenfalls auf der offiziellen Webseite veröffentlicht. Das Verhältnis von TLScontact zum/zur Antragsteller/in richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Fassung des Vertrags. Dieses Angebot hat Vorrang vor anderen Dokumenten, welche die Verhältnisse zwischen TLScontact und dem/der Antragsteller/in regeln.
8.3. Die Kündigung des Vertrages erfolgt aus den in der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Gründen