Lesen Sie die Liste der Dokumente, die mit Ihrem Visumantrag eingereicht werden müssen, basierend auf Ihrem Reisezweck, und bereiten Sie die Dokumente sorgfältig vor. Bitte wählen Sie immer den richtigen Reisezweck.
Kurzzeitvisum (bis zu 90 Tagen)
Sie planen eine Geschäftsreise in die Schweiz oder möchten aus anderen beruflichen oder professionellen Gründen in die Schweiz reisen. Für Personen, die von einer Firma mit Sitz in der Schweiz zu Geschäftszwecken eingeladen werden.
Sie sind Mitarbeiter oder Geschäftspartner eines schweizerischen/russischen akkreditierten Unternehmens und möchten in die Schweiz aus geschäftlichen Gründen reisen.
Kurzzeitvisum (bis zu 90 Tagen)
Für Personen, deren Hauptzweck der Reise Tourismus ist und die in einem Hotel oder in einer gemieteten Ferienwohnung übernachten. Auch für Besitzer von Wohneigentum in der Schweiz.
Für Personen, die Verwandte oder Freunde besuchen möchten und die in deren Haus oder Wohnung leben.
Langzeitvisum (mehr als 90 Tage)
Für Personen, die in der Schweiz Wohnsitz nehmen möchten (ohne Erwerbstätigkeit) oder zusammen mit einem erwerbstätigen Familienmitglied in die Schweiz übersiedeln wollen (Ehegatten und minderjährige Kinder).
Wenn Sie länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben möchten, müssen Sie ein nationales Visum (Typ D) beantragen. TLScontact bearbeitet diese Art von Visumanträgen nicht, diese müssen direkt bei der Schweizer Botschaft in Moskau eingereicht werden.
Wohnsitznahme- / Familiennachzugsvisum
Kurzzeitvisum (bis zu 90 Tagen)
Für Personen, die einer medizinischen Behandlung resp. Beratung bedürfen.
Kurzzeitvisum (bis zu 90 Tagen)
Für Personen, die in der Schweiz studieren wollen.
Langzeitvisum (mehr als 90 Tage)
Sie möchten für Studienzwecke in die Schweiz reisen und sich mehr als 90 Tage dort aufhalten.
Wenn Sie länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben möchten, müssen Sie ein nationales Visum (Typ D) beantragen. TLScontact bearbeitet diese Art von Visumanträgen nicht, diese müssen direkt bei der Schweizer Botschaft in Moskau eingereicht werden.
Kurzzeitvisum (bis zu 90 Tagen)
Für Künstler und für andere Personen, die aktiv an einer kulturellen Veranstaltung auftreten oder teilnehmen (nicht als Zuschauer!).
Visum für kulturelle Veranstaltungen
Für Personen (Athleten, Trainer, Betreuer, Hilfs- und Unterstützungspersonal, etc.), die aktiv an Sportwettkämpfen teilnehmen oder zu Trainingszwecken in die Schweiz reisen (nicht für Zuschauer bei Sportanlässen oder Touristen im Skiurlaub!).
Für Personen auf Durchreise durch die Schweiz/den Schengen Raum oder mit einem Flug innerhalb des Schengen Gebiets auf dem Weg an ein Reiseziel außerhalb der Schengen Zone (z.B. Moskau - Zürich - Madrid - Rio de Janeiro).
Gewisse Nationalitäten benötigen ein Visum um sich in der internationalen Transitzone eines Flughafens aufhalten zu können; dies gilt nicht auf russische Staatsangehörige.
Sie haben die Ermächtigung zur Visumerteilung vom Migrationsamt in der Schweiz oder der schweizerischen Botschaft in Moskau und die E-Mail Bestätigung von der ermächtigten Person der Visaabteilung, dass Sie die Dokumente durch TLScontact einreichen dürfen.
Pass Einreichung für das autorisierte Visum über Tlscontact
Langzeitvisum (mehr als 90 Tage)
Sie haben die schriftliche autorisierte “Ermächtigung zur Visumserteilung”, die vom kantonalen Migrationsbüro oder dem Bundesamt für Migration in der Schweiz ausgestellt wurde, bekommen und möchten einen Termin in der Botschaft vereinbaren, um das Visum zu erhalten.
Wenn Sie länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben möchten, müssen Sie ein nationales Visum (Typ D) beantragen. TLScontact bearbeitet diese Art von Visumanträgen nicht, diese müssen direkt bei der Schweizer Botschaft in Moskau eingereicht werden.
Erteilung von autorisierten Visatypen C/D